Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Berlin-Tegel
FluLärmBerl-TegelV BE§ 2 Bestimmung des Lärmschutzbereichs
Der Lärmschutzbereich mit seinen Schutzzonen 1 und 2 wird bestimmt durch die interpolierten Verbindungslinien zwischen den in der Anlage 1 Abschn. I genannten Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen. In die Schutzzone 2 werden außerdem die in der Anlage 1 Abschn. II bezeichneten Gebiete einbezogen.